Krankentagegeldversicherung – Finanzielle Absicherung bei Krankheit
Ein Krankenhausaufenthalt bedeutet, dass man für die Arbeit nicht mehr zur Verfügung stehen kann, bis man von den Ärzten wieder entlassen wird. Der Arbeitnehmer ist durch gesetzliche Regelungen geschützt und kann dadurch nicht gefeuert werden oder einen plötzlichen Verdienstausfall erleiden – es sei denn, es handelt sich um eine langjährige Erkrankung. Verschiedene andere Personen bekommen durch den Krankenhausaufenthalt jedoch erhebliche Probleme und müssen deshalb mit Krankengeld versorgt werden, das über die staatlich festgelegten Leistungen hinausgeht.
Sinnvoll kann eine Krankentagegeldversicherung grundsätzlich für jeden sein, der befürchtet, die alte Arbeit könne durch eine längere, schwerere Erkrankung verloren gehen. Selbstständige und Freiberufler sollten sich in jedem Fall absichern, denn wenn sie für ihre Kunden nicht mehr zur Verfügung stehen, finden diese schnell jemand anderen, an den sie sich wenden können. Dadurch gehen nicht nur sporadische Kunden verloren, vielleicht verliert man dadurch auch den ein oder anderen Stammkunden, der auf eine schnelle und beständige Bearbeitung seiner Aufträge hofft. Um diese Verdienstausfälle zu überbrücken, brauchen selbstständig arbeitende Personen auf jeden Fall eine Krankentagegeldversicherung.
Sinnvoll kann sie unter anderem für Arbeitnehmer sein, deren Familien auf das Gehalt stark angewiesen sind. Trotz der Lohnfortzahlung kann es sein, dass die Familie durch die Krankheit in Bedrängnis gerät, sodass das zusätzliche Krankentagegeld ihr helfen kann, die Zeit der Krankheit zu überbrücken. In einem solchen Fall wäre eine Krankentagegeldversicherung auch für eine Hausfrau oder einen Hausmann sinnvoll, wenn sich ein Partner um die Kinder kümmert. Wird dieser krank, muss der andere natürlich weiterarbeiten und kann nicht auch noch die Arbeit des Partners übernehmen. Um sich in einem solchen Fall Hilfe holen zu können, ist die Krankentagegeldversicherung durchaus sinnvoll. Ob sie auch im Einzelfall Sinn macht, sollten jeder Mensch und jede Familie für sich selbst entscheiden – denn sie können ihre Situation selbst am besten beurteilen.
Die Krankentagegeldversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Einkommensverluste bei längerer Arbeitsunfähigkeit abfedert. Sie richtet sich an Arbeitnehmer, Selbständige, Freiberufler und privat Versicherte und sichert eine vertraglich vereinbarte tägliche Geldleistung ab, um Nettoverdienstausfälle auszugleichen.
1. Warum benötige ich eine Krankentagegeldversicherung?
Wenn Sie länger krank sind, endet die gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber meist nach sechs Wochen. Für gesetzlich Versicherte folgt das Krankengeld – meist nur 70 % des Bruttolohns, maximal 90 % des Nettogehalts und zeitlich begrenzt auf bis zu 78 Wochen. Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten kein Krankengeld und sind vollständig auf das Krankentagegeld angewiesen.
Besondere Gruppen mit besonderem Bedarf:
- Gutverdienende Arbeitnehmer: Bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze deckt das Krankengeld die Versorgung nicht vollständig ab – die Lücke kann erheblich sein.
- Privatversicherte Angestellte: Lohnfortzahlung endet nach 6 Wochen; kein gesetzliches Krankengeld verfügbar.
- Selbständige und Freiberufler: Bei Krankheit fällt das Einkommen sofort weg – ab der 3. bis 4. Woche zahlt das private Krankentagegeld.
- Freiwillig gesetzlich Versicherte: Erhalten Krankengeld, das jedoch nicht immer genügt – private Ergänzung kann sinnvoll sein.
2. Funktionsweise und Voraussetzungen
2.1 Versicherungsfall
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Sie ärztlich attestiert vollständig arbeitsunfähig sind – also Ihren Beruf gar nicht mehr ausüben können. Eine Teilfähigkeit reicht nicht, ebenso wenig der gelbe Zettel allein.
2.2 Vertragsarten & Vertragsumfang
Die Krankentagegeldversicherung ist eine Summenversicherung: Sie zahlen vorher einen Tagessatz fest, der später als Leistung gezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt unabhängig von einem konkreten Schaden, sondern gemäß dem Tarif abstrakt.
2.3 Karenzzeiten (Leistungsbeginn)
Je nach Beruf und Tarif beginnen die Zahlungen nach einer Wartezeit:
- Arbeitnehmer: üblicherweise nach 42 Tagen (entspricht 6 Wochen Lohnfortzahlung);
- Selbständige/Freiberufler: Tarife mit Beginn ab dem 3. oder 4. Krankheitstag möglich;
- Wartezeit: meist 3 Monate bei Abschluss, im Unfallfall verkürzbar oder entfallend.
2.4 Leistungsdauer
Das Krankentagegeld wird in der Regel bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gezahlt. Anders als beim gesetzlichen Krankengeld gibt es keine generelle 78‑Wochenbegrenzung – Ausnahme: Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung.
2.5 Höchstgrenzen und Summenbegrenzung
Leistung und Krankengeld zusammen dürfen Ihr Nettoeinkommen nicht überschreiten – ein sogenanntes Bereicherungsverbot. Die Berechnung beruht auf dem Durchschnitt der letzten 12 Monate.
3. Welche Leistungen sind möglich?
3.1 Höhe des Krankentagegeldes
Sie legen den Tagessatz selbst fest. Er soll so gewählt werden, dass er Ihre Einnahmenlücke abdeckt – aber nicht über Ihr letztes Nettoeinkommen hinausgeht. Minimale Absicherung liegt meist bei 5 Euro pro Tag, maximal sind je nach Versicherung bis zu 100 € (Arbeitnehmer) oder 200 € (Selbstständige) versicherbar – mit Einschränkungen im ersten Jahr der Selbständigkeit.
3.2 Beispiele
Angestellte (private PKV):
Nach 6 Wochen endet die Lohnfortzahlung. Eine private Krankentagegeldversicherung kann einen Tagesbetrag von bis zu 300 € vereinbaren. Beispielbeitrag: Alter 30: etwa 51,81 € monatlich, Alter 40: etwa 65,67 € bei festem Tagessatz.
Freiwillig gesetzlich Versicherte (GKV):
Die gesetzliche Kasse zahlt nur 70 % des Bruttolohns (max. 128,63 €/Tag). Die private Versicherung kann die Lücke mit bis zu 300 €/Tag schließen. Beispielbeiträge: Alter 30: ca. 10,99 €, Alter 40: ca. 13,93 € monatlich.
Selbständige und Freiberufler:
Hier beginnt das private Krankentagegeld meist bereits ab der 3. Woche. Beispiel: Alter 30: 50,73 €, Alter 40: 55,10 € monatlich bei einem Tagessatz von ca. 95 €.
Gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer:
Die Kasse zahlt ab dem 43. Tag 70 % des Einkommens. Die private Absicherung kann die Lücke auffangen. Beispielbeitrag: Alter 30: ca. 6,28 €, Alter 40: ca. 7,96 € pro Monat.
4. So berechnen Sie den Bedarf
- Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate (bei Selbständigen ggf. Gewinn) ermitteln.
- 70 % des Bruttoeinkommens beziehungsweise 90 % des Nettogehalts (gesetzlich Versicherte) ermitteln, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge (~12‑13 %) = Krankengeld-Netto.
- Differenz zwischen letztem Nettogehalt und Netto-Krankengeld berechnen.
- Diesen Betrag durch 30 dividieren und auf volle 5 € aufrunden = empfohlenes Krankentagegeld pro Tag.
5. Vorteile im Überblick
- Individuell angepasste Absicherung: Tagessatz frei wählbar, passend zum tatsächlichen Bedarf.
- Flexibler Leistungsbeginn: Viele Tarife erlauben Beginn ab 3.–4. Tag (Selbständige) oder nach 42 Tagen (Arbeitnehmer).
- Unbegrenzte Dauer: Leistung bis zur Wiederaufnahme der Arbeit, meist keine zeitliche Begrenzung wie beim gesetzlichen Krankengeld.
- Wartezeiten überspringbar: Bei Unfall oder bei bereits bestehender Absicherung kann die allgemeine Wartezeit entfallen.
- Anpassbarkeit: Tagessatz kann oft ohne neue Gesundheitsprüfung oder Wartezeit erhöht werden – z. B. alle zwei Jahre oder bei Einkommenssteigerung.
6. Was Sie beim Abschluss beachten sollten
- Tarifwahl: Prüfen Sie, welche Karenzzeiten, Leistungsdauern und Anpassungsoptionen enthalten sind.
- Ggf. Gesundheitsfragen: Je nach Tarif können Fragen zum Gesundheitszustand gestellt werden. Auswirkungen auf Beitrag und Wartezeit prüfen.
- Bereicherungsverbot beachten: Tagessatz plus Krankengeld darf nicht über Nettoverdienst liegen.
- Kündigungsmöglichkeiten: Meist zum Jahresende mit dreimonatiger Kündigungsfrist nach zwei Jahren Mindestvertragsdauer.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Beiträge zählen in der Regel zu den Vorsorgeaufwendungen. Freibeträge beachten.
7. Beispielhafter Versicherungsweg
Fiktives Szenario: Anna ist gesetzlich versicherte Angestellte mit einem Bruttojahresgehalt von ca. 45.000 €. Sie möchte ihre Einkommenslücke nach der gesetzlichen Lohnfortzahlung absichern.
- Krankengeld: 70 % des Bruttolohns, maximal 90 % des Nettogehalts → gesetzliches Krankengeld etwa bei 62 €/Tag.
- Empfohlenes Krankentagegeld: Differenz zwischen Nettolohn und Krankengeld, z. B. etwa 20 €/Tag.
- Sie wählt eine private Krankentagegeldversicherung mit Beginn ab Tag 43 und verdient z. B. eine tägliche Absicherung von 20 €, mit einem Beitrag von ca. 6–8 € pro Monat.
8. Absicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Die Krankentagegeldversicherung ist ein wertvolles Instrument zur Absicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Sie schließt Einkommenslücken, die durch das gesetzliche Krankengeld oder die fehlende Lohnfortzahlung entstehen können. Besonders wichtig ist sie für privat Versicherte, Selbstständige und gutverdienende Angestellte.
Wichtig ist eine frühzeitige Absicherung – besonders bei jungen und gesunden Menschen – um günstigere Beiträge und weniger Einschränkungen zu erhalten. Ein gut gewählter Tarif mit flexibler Karenzzeit, Anpassungsoption und fairen Beiträgen kann langfristig verlässlichen Schutz bieten und finanzielle Sicherheit in schwierigen Zeiten gewährleisten.