Gesundheit und Eigenverantwortung

Im Zuge der Gesundheitsreform war es im Jahre 2008 bereits zu einigen Einschnitten für manche Versicherte gekommen: Die Krankenkassen erwarteten eine bessere gesundheitliche Vorsorge, verankerten erstmals auch den Tatbestand des Eigenverschuldens in ihren Geschäftsbedingungen und übergaben dem Klienten damit eine gewisse Verantwortung. Diese wird künftig einmal mehr erhöht und könnte den Verbraucher dann von Zahlungen ausschließen, wenn er sich nicht entsprechend verhält.

Gesunde Ernährung reicht nicht aus

Vielfach war bislang angenommen worden, es würde ausreichen, sich bewusster zur ernähren, selbst auf die eigene Gesundheit zu achten oder etwas häufiger Sport zu treiben. Zwar belohnen die Kassen dieses Vorgehen mittlerweile, indem sie Leistungen übernehmen oder die Zahlung an diese Bedingungen knüpfen. Dennoch wird künftig deutlich mehr Teilnahme verlangt, als lediglich gesunde Lebensmittel zu wählen sowie regelmäßig leichte Bewegungsabläufe zu vollführen. Die Versicherungen haben demgegenüber einen kompakten Katalog vorgestellt, indem insbesondere die Vorsorge geregelt ist. Aber auch das Eigenverschulden wird dort definiert. Aus beiden Komponenten setzt sich damit in Zukunft die Verantwortung des Patienten zusammen.

Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen

Vorsorgeuntersuchungen sollten unbedingt wahrgenommen werden

Sehr genaue Vorstellungen haben die Krankenkassen davon, in welchen Fällen sie die Vorsorgeuntersuchungen ihrer Klienten einfordern. Das ist immer dann der Fall, wenn Krankheitsbilder weit genug erforscht sind und erkannt werden können. Ebenso, wenn genug medizinisches Personal vorhanden ist, um sowohl die Diagnose als auch die eventuelle Behandlung durchzuführen. Ausgeschlossen sind damit solche Krankheitsbilder, die nicht hinreichend untersucht werden können oder die noch derart unbekannt sind, dass ein Befund unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Also immer dann, wenn Symptome vorliegen, die sehr selten verzeichnet werden und bei denen es sich mithin um Einzelfälle handelt.

Die Krebsvorsorge rechtzeitig vornehmen

Insbesondere der Krebserkrankung wird dabei ein besonderes Augenmerk gewidmet. Hierbei sind die Kassen mittlerweile dazu übergegangen, ein System zu entwickeln, in welchem Alter sie je nach Geschlecht eine solche Vorsorgeuntersuchung empfehlen. Allerdings kann es je nach Risikogruppe, wie man sie hier findet, davon Abweichungen geben, wenn etwa bereits in der Vergangenheit ein Patient an Krebs erkrankt war oder sich die Krankheitsgeschichte durch weite Teile der Familie zieht. Dann nämlich läge ein besonderes Risiko vor und die Untersuchungen müssten zeitlich eher sowie regelmäßiger stattfinden. Welche Entscheidungsfreiräume der Versicherte dabei hat und ob er die medizinischen Maßnahmen sogar ablehnen kann, ist gegenwärtig aber noch unbekannt.

Das Eigenverschulden vermeiden

Geregelt ist damit nunmehr auch das Eigenverschulden des Patienten. Willigt er in eine Maßnahme ein, die seine Gesundheit oder sein Wohlbefinden beeinträchtigen kann, so behalten sich die Kassen künftig die Option offen, die im Anschluss nötigen medizinischen Behandlungen nicht oder nur teilweise zu begleichen. Das ist insbesondere immer dann der Fall, wenn etwa Tätowierungen vorgenommen werden, bei denen es zu Entzündungen kommt. Aber auch deren Entfernung durch einen Arzt würde im Zuge des Eigenverschuldens selbst zu bezahlen sein. Ähnliche Beispiele sind Piercings oder sogar Schönheitsoperationen. Mithin also alle Vorgänge, die medizinisch nicht notwendig sind und die von keinem Arzt angeordnet wurden.

Drohende Konsequenzen durch die Übernahme der Verantwortung

Die Krankenkassen haben damit Bedingungen erstellt, an die sie ihre Leistungspflichten knüpfen. Erst das Vorliegen der empfohlenen Untersuchungen kann künftig dazu führen, dass Behandlungen durch die Versicherungen übernommen werden. Jedenfalls dann, wenn ein Eigenverschulden sie davon nicht befreit. Inwieweit die Kassen aber eine Zuzahlung verweigern oder diese nur bedingt vornehmen, hängt stets vom Einzelfall ab. Dabei soll auch kein strafender Effekt erzielt werden. Vielmehr wollen die Versicherungen das Bewusstsein des Einzelnen für dessen eigene Gesundheit schärfen. Lediglich in Ausnahmesituationen sei die drastische Konsequenz zu befürchten, dass Behandlungen nicht übernommen werden.

Die erweiterte Leistung der Krankenkassen

Allerdings sind die Versicherungsträger ebenso bereit, ihren Klienten mit Unterstützung zur Seite zu stehen. Neben allen Einschnitten, die die Versicherten in Zukunft zu tragen haben, investieren die Kassen auch selbst in die Vorsorge und eröffnen die Wege einer bewussten Therapie. Sie arbeiten künftig mit Ernährungsberatern, Sportstudios oder bestimmten Ärzten zusammen. Auf diese Weise kann gezielter die Diagnose gestellt und anschließend mit dem entsprechenden Experten ein Weg zur Vorbeugung sowie der Behandlung abgesprochen werden. Viele dieser Maßnahmen und Therapiemöglichkeiten stehen dem Patienten dabei kostenfrei zur Verfügung. Die Gesundheit des Patienten rückt in den Vordergrund.

Kommentare sind geschlossen.