Krankenversicherungen für Sportler

Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung betreffend wird diskutiert, ob die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten, die aus Unfällen aus Risikosportarten resultieren in Zukunft nicht mehr übernehmen sollen.
Für jeden nachvollziehbar ist die Überlegung, warum die Gemeinschaft dafür einstehen soll, wenn sich einzelne Personen besonders hohen Verletzungsrisiken beim Fallschirmspringen, Gleitschirmfliegen, Freeclimbing aussetzen. Bislang haben sich die Politiker jedoch noch nicht dafür entschieden, diese Leistungen zu streichen. Aber selbst wenn sich Politiker, die gesetzlichen Krankenkassen und die Verbände auf einen Katalog von Risikosportarten einigen könnten, würde dies die Kostenbelastung der gesetzlichen Krankenkassen nur marginal mindern. Denn die weitaus meisten Verletzungen resultieren nämlich nicht aus den Extrem- oder Risikosportarten, sondern aus dem Bereich des Breitensports. Wie im sonstigen Geschäftsleben ist es nämlich auch hier: die Masse macht es. Nicht die hohen Kosten einzelner Fälle aus den Risikosportarten verursachen die hohen Kosten sondern die vielen Fälle aus dem Breitensport.

Ergänzung durch private Zusatzversicherungen

Auch wenn es bislang keine Ausschlüsse in der GKV gibt, beschränkt sich der Leistungskatalog nur auf anerkannte und notwendige Leistungen aus der Schulmedizin. Noch nicht allgemein anerkannte Heilmethoden, alternative Heilverfahren und Naturheilverfahren werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur in wenigen Ausnahmefällen finanziert. Deswegen sollte man darüber nachdenken, ob man sich nicht einen erweiterten Versicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen schafft oder gleich passende günstige Versicherungen auswählt, bzw. seine bestehende private Krankenversicherung um besondere Leistungen für den Fall von Sportverletzungen erweitert. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt jeweils nur den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus, die Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den gerade Dienst habenden Arzt ab. Aber gerade Sportverletzungen verlangen oftmals die Behandlung in darauf spezialisierte Kliniken und speziell ausgebildeter Ärzte. Mit Hilfe einer privaten Zusatzversicherung kann sowohl der Freizeitsportler (Breitensportler) als auch der Extremsportler (Risikosportler) sicherstellen, dass er in das Krankenhaus seiner Wahl transportiert und vom Arzt seiner Wahl behandelt wird.

Zahnverlust durch einen Sportunfall

Hat man sich beispielsweise durch eine Sportverletzung einen Zahn ausgeschlagen, werden die Kosten für das Schließen dieser Zahnlücke von der gesetzlichen Krankenversicherung höchstens zu 50% übernommen. Mit der privaten Zusatzversicherung lassen sich diese Leistungen im Regelfall bis zu 90% der Kosten erhöhen. Eine Übernahme solcher Kosten zu 100% ist auch mit Hilfe privater Zusatzversicherungen nicht zu erreichen.

Sportler im Ausland

Betreiben Personen ihren Sport nicht nur im Inland sondern auch im Urlaub im Ausland müssen diese wissen, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten die durch einen Sportunfall im Ausland entstehen nicht im vollen Umfang übernehmen wird. Außerhalb der europäischen Union werden derartige Kosten überhaupt nicht übernommen.

Krankenversicherung für Profisportler

An diese Krankenversicherung werden besonders hohe Anforderungen gestellt. Üblicherweise verdienen Profisportler so viel, dass sie sich in der privaten Krankenversicherung versichern dürfen (als Angestellte ihrer Vereine) oder sie sind selbstständig. Verletzung bei Ausübung des Sportes treten bei ihnen somit recht häufig auf. Die Nichtteilnahme an den Sportveranstaltungen ist dann mit Einnahmeausfällen verbunden, so dass eine Absicherung für den durch den Unfall eintretenden Verdienstausfall notwendig erscheint. Ab wann und in welcher Höhe ein solches Krankentagegeld benötigt wird, ergibt sich aus den jeweiligen Verträgen mit den Vereinen. Wenig sinnvoll erscheint der Beginn des Krankentagegeldes gleich ab dem ersten Tag der Erkrankung. Auch ein Profisportler sollte Rücklagen haben, die einen Einkommensausfall von zwei bis vier Wochen abdecken können.

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