Pflegebedürftigkeit

Ab wann besteht eine Pflegebedürftigkeit?

Damit jemand als pflegebedürftig gilt, müssen einige Bedingungen erfüllt werden. Grundsetzlich kommt die Pflegeversicherung dann für Kosten und Hilfestellungen auf, wenn jemand aufgrund von einer Behinderung oder Krankheit im Alltag nicht mehr alleine zurechtkommt. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Patient mindestens 6 Monate in seinem täglichen Leben eingeschränkt ist. Wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, erhält der Betroffene, je nach Pflegestufe, sowohl Hilfe bei der Körperpflege und Ernährung als auch bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie kochen oder einkaufen. Je nach Schweregrad der Krankheit oder Behinderung kann eine Pflegekraft beantragt werden, die die notwendigen Aufgaben vollständig verrichtet oder aber jemand, der nur Hilfestellung leistet und dem Patienten somit trotzdem noch die Möglichkeit gibt, so eigenständig wie möglich zu bleiben. In welche Pflegestufe der jeweilige Patient eingestuft wird, entscheidet, nach einer ausführlichen Prüfung der Bedingungen, die Pflegekasse oder die Pflegeversicherung. Im Haushalt des Patienten wird anhand der Pflegestandards ein Gutachten erstellt, das der Pflegekasse vorgelegt und in den meisten Fällen auch angenommen wird. Wird die Pflegestufe jedoch abgelehnt ist es möglich, Widerspruch einzulegen, sodass der Antrag erneut bearbeitet wird.

Welche Pflegestufen gibt es?

Generell wird die Pflegebedürftigkeit in vier Stufen unterteilt. Welche Pflegestufe letztendlich angeordnet wird, hängt von der Schwere der Erkrankung und der Hilfsbedürftigkeit des Patienten ab. So hat man in der Pflegestufe 1 zum Beispiel Anspruch auf eine pflegende Person, die mindestens ein Mal am Tag mehrere Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Körperpflege oder die Ernährung, übernimmt. Zudem steht dem Patienten eine zusätzlich Hilfe zu, die hauswirtschaftliche Arbeiten verrichtet.
Patienten die in die Pflegestufe 2 eingestuft werden, gelten dagegen als schwer pflegebedürftig und erhalten dementsprechend mehr Unterstützung. Mindestens drei Mal pro Tag kann eine Pflege in Anspruch genommen werden, die bei der Mobilität, der Ernährung oder der Körperpflege behilflich ist. Auch hier steht dem Patienten zusätzlich eine hauswirtschaftliche Hilfe zu. Während der Zeitaufwand bei der Pflegestufe 1 etwa 90 Minuten betragen sollte, erhöht sich dieser bei Pflegestufe 2 auf etwa drei Stunden pro Tag.
Als schwerst pflegebedürftig gelten Patienten, die in Pflegestufe 3 eingeteilt werden. Der Betroffene benötigt normalerweise rund um die Uhr Pflege und hat einen Anspruch auf mindestens 5 Stunden Hilfe pro Tag, die alle Bereiche der Grundpflege umfasst.

Neben den drei Pflegestufen gibt es zudem auch noch die Einstufung als Härtefall, die jedoch sehr schwer zu beantragen ist und hauptsächlich für Wachkoma- oder Krebspatienten vorgesehen ist. In diesem Fall kan mit Pflege von mehreren Pflegekräften gleichzeitig gerechnet werden, die rund um die Uhr für die Versorgung des Patienten sorgen. Hierbei wird ein täglicher Zeitaufwand von etwa 7 Stunden pro Tag vorgesehen, sowie eine zusätzliche hauswirtschaftliche Hilfe.

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